Rechtsschutzversicherung

Vor einem Rechtsstreit ist niemand sicher. Immer häufiger werden Streitigkeiten zweier Parteien vor Gericht ausgetragen. Jährlich kommt es zu 150.000 Verfahren nach Verkehrsunfällen, 250.000 Streitfällen um Wohnungsmietverträge und fast 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten.

Verliert man einen Prozess muss man sämtliche Kosten des Prozessgegners und die Kosten des eigenen Anwalts selbst tragen.Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen ohne finanzielle Risiken vertreten können.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Zeugengelder und Sachverständigengebühren, sowie Kosten die dem Prozessgegner zu erstatten sind. Ein Rechtsschutzversicherung Vergleich lohnt sich in jedem Fall.

Der Versicherungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung besteht sowohl für Ihren privaten als auch beruflichen Bereich, sowie für Ihren ehelichen oder im Vertrag genannten, nicht ehelichen Lebenspartner.

Mitversichert in der Rechtsschutz sind minderjährige und unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz besteht jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Kinder eine berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür leistungsbezogenes Entgelt beziehen. Wobei unter "berufliche Tätigkeit" kein Ferienjob, sondern eine auf Dauer angelegte Tätigkeit zu verstehen ist.

Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung z.B umfasst:

Schadensersatz-Rechtsschutz:


Dieser fordert Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber keine Schadensersatzansprüche ab. Das übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung. Der Schaden kann materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.

Arbeits-Rechtsschutz:


Bei außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen verhilft Ihnen der Arbeits-Rechtsschutz zu Ihrem Recht. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Rechtsschutz im Disziplinars- und Standes-Rechtsschutz:


Hierbei handelt es sich um eine spezielle Rechtsschutzform für die Verteidigung wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder Standesrecht.

Straf-Rechtsschutz:


Diese Form des Rechtsschutzes vertritt Sie, wenn Sie gegen eine strafrechtliche Vorschrift verstoßen haben. Für Steuerstraftaten besteht aber kein Rechtsschutz, weil diese unter den allgemein geltenden sog. Vorsatz-Ausschluss fallen. Dies gilt für Steuer-Ordnungswidrigkeiten allerdings nur begrenzt.

Der allgemeine Straf-Rechtsschutz umfasst Strafvollstreckungsmaßnahmen jeder Art. Das sind:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren, soweit der Versicherte nicht lediglich mit einer Geldstrafe oder -buße unter 250,- bestraft wurde.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vertritt Sie beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Wenn bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird, dass sie als Versicherter die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, der Versicherung die Kosten zu erstatten. Dies betrifft alle Kosten die diese für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht:


Versichert sind die Kosten einer Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt z.B. bezüglich Erbschaft, Sorgerecht, Unterhalt oder Vormundschaft.

Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn die Beratung nicht zu einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit führt.

Beispiel: Die Überprüfung eines Testaments führt zur Testamentsanfechtung.

 


   
 

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