Rechtsschutzversicherung |
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Vor einem Rechtsstreit ist niemand sicher. Immer häufiger werden Streitigkeiten zweier Parteien vor Gericht ausgetragen. Jährlich kommt es zu 150.000 Verfahren nach Verkehrsunfällen, 250.000 Streitfällen um Wohnungsmietverträge und fast 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten. Verliert man einen Prozess muss man sämtliche Kosten des Prozessgegners und die Kosten des eigenen Anwalts selbst tragen.Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen ohne finanzielle Risiken vertreten können. Die Rechtsschutzversicherung zahlt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Zeugengelder und Sachverständigengebühren, sowie Kosten die dem Prozessgegner zu erstatten sind. Ein Rechtsschutzversicherung Vergleich lohnt sich in jedem Fall. Der Versicherungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung besteht sowohl für Ihren privaten als auch beruflichen Bereich, sowie für Ihren ehelichen oder im Vertrag genannten, nicht ehelichen Lebenspartner. Mitversichert in der Rechtsschutz sind minderjährige und unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz besteht jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Kinder eine berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür leistungsbezogenes Entgelt beziehen. Wobei unter "berufliche Tätigkeit" kein Ferienjob, sondern eine auf Dauer angelegte Tätigkeit zu verstehen ist. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung z.B umfasst: Schadensersatz-Rechtsschutz:
Arbeits-Rechtsschutz:
Rechtsschutz im Disziplinars- und Standes-Rechtsschutz:
Straf-Rechtsschutz:
Der allgemeine Straf-Rechtsschutz umfasst Strafvollstreckungsmaßnahmen jeder Art. Das sind: Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht:
Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn die Beratung nicht zu einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit führt. Beispiel: Die Überprüfung eines Testaments führt zur Testamentsanfechtung.
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